Informationen zum Datenschutz
Schweigepflicht
Die Hebamme ist an die Schweigepflicht gebunden, auch gegenüber Ehegatten, Verwandten und Familienangehörigen, es sei denn, die Leistungsempfängerin bestimmt etwas anderes.
Die Schweigepflicht ist aufgehoben, wenn die Hebamme aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, z. B. eine Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz besteht oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung hin auskunftspflichtig ist. Die Verschwiegenheit gilt nicht gegenüber Betreuern im Sinne des BGB und auch nicht gegenüber Personensorgeberechtigten für Minderjährige.
Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung
Hebamme Anna Franziska Weiß, Hauptstraße 5a, 23847 Pölitz
hebamme.anna.weiss@posteo.de
Zweck der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen der Leistungsempfängerin und der Hebamme und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Hierzu verarbeitet die Hebamme personenbezogene Daten, insbesondere Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die die Hebamme erhebt. Zu diesen Zwecken können auch andere Kooperationspartner, wie Hebammen, Ärzte oder Kliniken, bei denen die Leistungsempfängerin in Behandlung ist, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen). Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für die Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen und der Behandlungsvertrag nicht zustande kommen.
Empfänger der Daten
Die Hebamme übermittelt die personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Leistungsempfängerin eingewilligt hat.
Empfänger der personenbezogenen Daten können vor allem weitere Hebammen, Ärzt*innen, Labore, Krankenkassen und Abrechnungsstellen sein.
Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke der Abrechnung der bei der Leistungsempfängerin erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen und im Vertretungsfall. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.
Speicherung der Daten
Die Hebammen bewahren die personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung und Abrechnung erforderlich ist.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus § 630 g BGB sind die Hebammen dazu verpflichtet Dokumentationsdaten 30 Jahre nach der letzten Behandlung und 10 Jahre nach der letzten Rechnungsstellung aufzubewahren.
Rechte der Leistungsempfängerin
Die Leistungsempfängerin hat das Recht, über die betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch kann die Leistungsempfängerin die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus steht der Leistungsempfängerin unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Artikel 9 Abs. 2 h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Abs. 1 Nr. 1 b) Bundesdatenschutzgesetz.
Hebamio Service
Zur Abrechnung der Hebammenhilfe mit der Krankenkasse wird die Hebamio Somedio Software GmbH in München beauftragt. Dazu werden die zur Abrechnung nach § 301 a SGB V notwendigen Angaben weitergeleitet. Dies beinhaltet insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse, und die abzurechnenden Leistungen mit Datum.
Die Hebamio Service ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und beachtet die aktuellen Datenschutzgesetze. Die Daten dürfen nur an die zuständige Krankenkasse weitergegeben werden.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.