Datenschutz

Informationen zum Datenschutz

Schweigepflicht

Die Hebamme ist an die Schweigepflicht gebunden, auch gegenüber Ehegatten, Verwandten und Familienangehörigen, es sei denn, die Leistungsempfängerin bestimmt etwas anderes.

Die Schweigepflicht ist aufgehoben, wenn die Hebamme aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, z. B. eine Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz besteht oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung hin auskunftspflichtig ist. Die Verschwiegenheit gilt nicht gegenüber Betreuern im Sinne des BGB und auch nicht gegenüber Personensorgeberechtigten für Minderjährige.

 

Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung

Hebamme Anna Franziska Weiß, Hauptstraße 5a, 23847 Pölitz

hebamme.anna.weiss@posteo.de

 

Zweck der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen der Leistungsempfängerin und der Hebamme und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Hierzu verarbeitet die Hebamme personenbezogene Daten, insbesondere Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die die Hebamme erhebt. Zu diesen Zwecken können auch andere Kooperationspartner, wie Hebammen, Ärzte oder Kliniken, bei denen die Leistungsempfängerin in Behandlung ist, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen). Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für die Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen und der Behandlungsvertrag nicht zustande kommen.

 

Empfänger der Daten

Die Hebamme übermittelt die personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Leistungsempfängerin eingewilligt hat.

Empfänger der personenbezogenen Daten können vor allem weitere Hebammen, Ärzt*innen, Labore, Krankenkassen und Abrechnungsstellen sein.

Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke der Abrechnung der bei der Leistungsempfängerin erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen und im Vertretungsfall. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.

 

Speicherung der Daten

Die Hebammen bewahren die personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung und Abrechnung erforderlich ist.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus § 630 g BGB sind die Hebammen dazu verpflichtet Dokumentationsdaten 30 Jahre nach der letzten Behandlung und 10 Jahre nach der letzten Rechnungsstellung aufzubewahren.

 

Rechte der Leistungsempfängerin

Die Leistungsempfängerin hat das Recht, über die betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch kann die Leistungsempfängerin die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus steht der Leistungsempfängerin unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen.

 

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Artikel 9 Abs. 2 h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Abs. 1 Nr. 1 b) Bundesdatenschutzgesetz.

 

Hebamio Service

Zur Abrechnung der Hebammenhilfe mit der Krankenkasse wird die Hebamio Somedio Software GmbH in München beauftragt. Dazu werden die zur Abrechnung nach § 301 a SGB V notwendigen Angaben weitergeleitet. Dies beinhaltet insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse, und die abzurechnenden Leistungen mit Datum.

Die Hebamio Service ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und beachtet die aktuellen Datenschutzgesetze. Die Daten dürfen nur an die zuständige Krankenkasse weitergegeben werden.